Der Euroairport ist verpflichtet, alle drei Jahre einen Nachweis über die Lärmbelastung des Flugbetriebs zu erstellen und dem BAZL zur Überprüfung einzureichen. So sieht es das Objektblatt gemäss Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) vor. Die Berechnungen für diesen Lärmnachweis werden von den Fachstellen der französischen Luftfahrtbehörde DGAC erstellt.

Grenzwerte auf Schweizer Boden überschritten

Für das Betriebsjahr 2019 weist der Lärmbericht eine deutliche Zunahme der Lärmbelastung in der ersten und zweiten Nachtstunde (22 bis 23 und 23 bis 24 Uhr) aus. Diese Zunahme führte dazu, dass die im Lärmbelastungskataster ausgewiesene Belastung sowie die in der Schweiz geltenden Immissonsgrenzwerte erstmals auf Schweizer Boden überschritten wurden. Während es sich in der ersten Nachtstunde nur um eine geringfügige Überschreitung handelt, ist in der zweiten Nachtstunde eine grössere Fläche betroffen.

Berechnung erfolgt neu jährlich

Wenn auch das Niveau in den Jahren 2020/2021 coronabedingt deutlich unter jenes von 2019 zu liegen kam, so ist der Euroairport angehalten, Massnahmen zu definieren, die insbesondere eine Einhaltung der Immissionsgrenzwerte während den ersten zwei Nachtstunden (22-24 Uhr) sicherstellen. Damit der Erfolg der vom Euroairport bereits definierten Massnahmen (keine geplanten Starts nach 23 Uhr, Einschränkung für die lautesten Flugzeuge, Flottenerneuerung etc.) gemessen werden kann, wird die Berechnung der Lärmbelastung neu auf jährlicher Basis vorgenommen. Obwohl die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung neue Lärmgrenzwerte vorgeschlagen hat, ist nach wie vor die aktuell gültige Lärmschutzverordnung massgebend.

Die Planung und Messung von Fluglärm: Lärmbelastungskurven und -kataster
Für Flugplätze, von denen eine gewisse Lärmbelastung ausgeht, müssen gestützt auf das schweizerische Umweltrecht Lärmbelastungskurven ausgewiesen und dargestellt werden. Diese Kurven zeigen die durchschnittliche Belastung in einem Betriebsjahr für die unterschiedlichen Beurteilungszeiträume (Tag (06-22 Uhr) und Nacht (22-23; 23-24 und 05-06 Uhr)) an. Dabei handelt es sich um Berechnungen, die auf den tatsächlichen bzw. prognostizierten Flugbewegungen eines Betriebsjahres und den bekannten Lärmemissionen der verschiedenen Flugzeugtypen beruhen, und nicht um effektive Lärmmessungen.
 
Im Lärmbelastungskataster wird die prognostizierte d.h. die zu erwartende Lärmbelastung festgehalten. Den Betreibern von Flughafeninfrastrukturen dient dieses Instrument dazu, Massnahmen gegen übermässige Lärmbelastungen auszuarbeiten. Kantonale und kommunale Behörden nutzen die Lärmbelastungskataster für die Raumplanung, etwa bei der Erteilung von Baubewilligungen. Für die für die betroffenen Grundeigentümer hat er keine Auswirkungen.