Die Motion wurde von der Sicherheitspolitischen Kommission eingereicht. Diese vertritt die Auffassung, dass die Verwaltung das Gesetz nicht richtig interpretiert. Der Bundesrat soll dieser Interpretation umgehend Einhalt gebieten, sodass Dienstleistungen an exportierten Gütern vorerst weiterhin erlaubt sind. Das soll gelten, bis entweder das Bundesverwaltungsgericht den Fall Pilatus beurteilt hat oder das Parlament über eine Anpassung des sogenannten Söldnergesetzes entschieden hat. Der Kommission gehe es um Rechtssicherheit für Unternehmen, erklärte Sprecherin Ida Glanzmann-Hunkeler (CVP/LU). Die Mehrheit des Nationalrates stellte sich mit der Annahme der Motion auf die Seite von Pilatus und hiess den Vorstoss mit 106 zu 87 Stimmen gut. Nun muss noch der Ständerat darüber befinden. Dessen Kommission verlangt mit einem eigenen Vorstoss eine Gesetzesänderung.

Söldnergesetz sei verletzt worden

Hintergrund ist das vom Aussendepartement EDA gegen Pilatus ausgesprochene Verbot, an Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate gelieferte Schulungsflugzeuge zu warten. Das EDA stützt das Verbot auf das sogenannte Söldnergesetz. Pilatus soll die Flugzeug-Wartungsaufträge nicht korrekt gemeldet haben. Die Dienstleistungen von Pilatus stellen aus Sicht des EDA eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar, die meldepflichtig ist. Das EDA reichte eine Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft ein, die in der Folge ein Strafverfahren eröffnete.

Wichtiges Standbein für Pilatus

Der Trainingsflugzeugbereich ist für Pilatus ein wichtiges Standbein. Knapp 1000 Mitarbeitende, fast die Hälfte der Belegschaft am Hauptsitz in Stans, hängen direkt von diesem Geschäftsbereich ab. Pilatus verlangt Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit, wenn Produkte am Werkplatz Schweiz auch zukünftig entwickelt, hergestellt und ins Ausland verkauft werden sollen. Bei den Dienstleistungen von Pilatus  handelt es sich um rückwärtigen logistischen Support wie Engineering-Dienstleistungen, Ersatzteilbewirtschaftung oder das Reparaturmanagement – ausschliesslich an Pilatus PC-21 Trainingssystemen. Sämtliche (unbewaffneten) PC-21 inklusive Simulatoren wurden mit gültiger Ausfuhrlizenz der Schweizer Eidgenossenschaft exportiert, betont Pilatus. Gegen das vom Bund verhängte Verbot für Servicedienstleistungen reichte Pilatus Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses hat der Beschwerde aufschiebende Wirkung erteilt, weshalb die Flugzeugtechniker nach wie vor in den Golfstaaten tätig sein können.