Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16. Oktober 2019 das Urteil betreffend satellitengestützte Instrumentenanflüge auf die Piste 32 (Südanflug) gefällt und alle Parteien entsprechend informiert. Zu diesen gehörten die kantonale Vereinigung gegen Fluglärm (VgF) und die Gemeinden Münsingen und Kiesen sowie die Segelfluggruppe Bern und der Aero-Club der Schweiz. Mehrere eingegangene Beschwerden wurden abgelehnt. Es bleibt abzuwarten, ob diese Beschwerdeführer nun das Bundesgericht anrufen werden. 

Flughafen Bern erfreut

Die Flughafen Bern AG ist erfreut über die Beurteilung des Vorhabens, mit welchem Lärm- und Umweltschutz dank neuer Technologien verbessert werden können. Mit dem neuen satellitengestützten Anflugverfahren soll mittelfristig das bestehende Anflugverfahren abgelöst und dadurch der Südanflug sicherer und robuster gemacht werden, wie die Flughafen Bern AG betont. Zudem könnten Siedlungsgebiete wie die Stadt Bern oder Muri entlastet werden, ohne dass im Raum Emmental/Berner Oberland die Belastung signifikant zunimmt.

Über den Zeitpunkt der Einführung des neuen Verfahrens soll laut Mitteilung der Flughafen Bern AG entschieden werden, sobald das Urteil rechtskräftig wird.