Die vorliegende Gesetzesgrundlage (Minderheitsbeteiligung, Beteiligung an Flugsicherungsfinanzierung und an der Immobilienentwicklung) richtet sich zudem auch an den bundeseitigen Vorgaben aus, wonach die regionalen Interessen künftig als solche deklariert werden und die dazugehörige Verantwortung den Regionen übertragen wird.

«Faire Abgeltung der Leistungen für die Volkswirtschaft»

Der Verwaltungsrat der Flughafen Bern AG zeigt sich erfreut über diesen notwendigen Schritt, begrüsst und unterstützt ihn und ist überzeugt, dass die nun folgende Vernehmlassung und Diskussion zeigen wird, dass die Bevölkerung mehrheitlich hinter dem Flughafen steht.
 
Die öffentliche Piste sei öffentliche (Verkehrs-)Infrastruktur, erbringe Leistungen im öffentlichen Interesse und soll deshalb – zum Teil – öffentlich finanziert werden. «Niemand will eine Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand, auch wenn das bei den anderen grossen Regionalflughäfen der Fall ist (Lugano, Sion, Payerne)», sagt Verwaltungsratspräsident Dr. Beat Brechbühl. «Wir wünschen einzig die faire Abgeltung dessen, was der Flughafen für die Berner Volkswirtschaft erbringt.»

Grundlage für künftige Entwicklung geschaffen

Damit werde auch die Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Flughafens geschaffen – im Sinne eines echten Public Private Partnership durch die Privatwirtschaft und den Kanton. «Die Vorlage zeigt, dass die angepasste Strategie des Verwaltungsrats richtig ist und von der Regierung mitgetragen wird. Das ist ein wichtiges Signal für uns, auf diesem Weg weiterzugehen, auch wenn wir den Erfolg nicht garantieren können», so Brechbühl.

Zur Erinnerung: der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Immobilienentwicklung voranzutreiben, den Flughafen auch als digitales Mobilitätszentrum zu positionieren, um damit im sinnvollen und nachhaltigen Rahmen das Fliegen ab und nach Bern zu ermöglichen.