Die Beschaffung des Aufklärungsdrohnensystems 15 (ADS 15) bleibt herausfordernd. Zentrale Funktionen sind weiterhin nicht einsatzbereit. Die Finanzmittel sind nahezu ausgeschöpft. Laut VBS haben die Projektpartner Elbit und RUAG vertragliche Meilensteine wiederholt nicht einhalten können. Verfügbarkeit und Leistung des Systems sind weit hinter den Anforderungen zurückgeblieben. Ein Projektabbruch würde zu Fähigkeitslücken in der Aufklärung der Armee führen. Da aber ein Projektabschluss im vorgesehenen Umfang aus Sicht des VBS nicht realistisch ist, haben die zuständigen Stellen im Departement im Auftrag von Bundesrat Martin Pfister vertieft geprüft, wie mit dem Projekt weiter zu verfahren ist.
Fähigkeitslücken verhindern
Eine Variante war, das Projekt abzubrechen. Ohne Aufklärungsdrohnen würden auf unbestimmte Zeit Fähigkeitslücken in der Aufklärung bestehen. Zudem wäre es unsicher, ob die Schweiz die bisherigen Investitionen (rund 240 Millionen Franken) oder Teile davon von Elbit zurückfordern könnte. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dies in langwierigen Rechtsstreitigkeiten mit der Herstellerfirma Elbit geklärt werden müsste, wobei Elbit allenfalls ebenfalls die ihrerseits bereits getätigten Investitionen zurückfordern würde. Aufgrund der Prüfresultate und nach Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile hat sich das VBS nun entschieden, das Beschaffungsprojekt in reduzierter Form weiterzuführen. Konkret wird auf drei Funktionalitäten verzichtet, die von der Herstellerin ursprünglich zugesichert waren, sich aber kaum mehr umsetzen lassen. Dabei handelt es sich erstens um das von RUAG zu entwickelnde automatische Ausweichsystem («Detect and Avoid»), zweitens um das Enteisungssystem und drittens um das GPS-unabhängige Start- und Landesystem.
Mit Begleitflugzeug im unkontrollierten Luftraum
Mit dem Verzicht auf das automatische «Detect and Avoid»-System muss die Drohne im unkontrollierten Luftraum bei Tag von einem Begleitflugzeug begleitet werden; dies gilt bis zu einer Flughöhe von 3000 Metern über dem Flachland und 4000 Metern über dem Alpengebiet. Ausserhalb dieser Zonen, also im kontrollierten Luftraum und innerhalb von Sperrzonen, bestehen diese Einschränkungen nicht. Nachts kann die Drohne zudem überall ohne Begleitflugzeug eingesetzt werden.
Keine Flüge, wenn Eisbildung droht
Der Verzicht auf GPS-unabhängiges Start- und Landesystem bringt mit sich, dass die ADS-15-Drohne nicht fliegen kann, wenn wegen Bodennebels die Sicht stark eingeschränkt ist. Zudem sind ohne das Enteisungssystems keine Flüge möglich, wenn Eisbildung droht. Da bleibt zu hoffen, dass Väterchen Frost keine Reise in die Schweiz plant. Trotz Verzicht auf die drei Funktionalitäten decke das ADS 15-Drohnensystem ein breites militärisches und ziviles Einsatzspektrum ab, schreibt das VBS. Der Verzicht auf Funktionen bedeute zwar Einschränkungen bei der Verfügbarkeit, stelle aber die Nutzung zentraler Fähigkeiten sicher, insbesondere die Aufklärung mit einer langen Verweildauer der Drohne in der Luft, so das VBS. Die Drohne kann zusätzlich als Plattform für künftige Weiterentwicklungen dienen, wenn solche erforderlich sein werden, beispielsweise neue Sensoren für elektronische Aufklärung.
Risiken bleiben bestehen
Gleichzeitig bestehen weiterhin technische Risiken in der Software und der Steuerung. Dabei wird nicht ausgeschlossen, dass die Lieferantin weitere Meilensteine nicht erreicht. Das Projekt fordere daher weiterhin einen hohen Einsatz von Ressourcen, Zeit und Führung. Allerdings habe Elbit substanzielle Zugeständnisse als Kompensation für den Verzicht auf die drei Funktionalitäten in Aussicht gestellt, etwa die Übernahme der Fixkosten des Servicevertrags für bis zu acht Jahre. Für das VBS überwiegen mit diesem Entscheid die Vorteile die Nachteile. Ziel bleibt es, der Schweizer Armee ein funktionales Aufklärungsdrohnensystem zur Verfügung zu stellen, das zentrale Fähigkeiten wie die Aufklärung mit langer Verweildauer in der Luft sicherstellt.
Dokumentation zur Zulassung fehlt nach wie vor
Der Entscheid zum Verzicht auf die benannten Funktionalitäten reduziert die Komplexität des Projektes. Dennoch bleiben grosse Herausforderungen, insbesondere mit der Zulassung. Die Herstellerin Elbit konnte bisher nicht nachweisen, dass alle an die Schweiz gelieferten ADS-15-Drohnen designkonform gefertigt wurden. Das heisst, es fehlt weiterhin die nötige Dokumentation, welche für eine uneingeschränkte Zulassung zum Betrieb unabdingbar ist.
Betrieb mit Notfallschirm
Deshalb hat die Military Aviation Authority (MAA) Auflagen für den Flugbetrieb festgelegt. Konkret ist ein Notfallschirm vorgeschrieben, eine Mindestflughöhe muss eingehalten werden, Notlandepunkte müssen erreicht werden können und eine lange Verweildauer über sehr dicht bewohntem Gebiet muss vermieden werden. Wenn diese Auflagen eingehalten sind, lasse sich der Drohnenbetrieb sicher durchführen.
Es drohen dauerhafte Auflagen
Absehbar sei zudem, dass maximal vier der sechs Drohnen die für die Zulassung erforderlichen Nachweise nicht erbringen können und dauerhaft gewissen Auflagen unterliegen werden. Elbit habe aber in Aussicht gestellt, eine Drohne auszutauschen. Damit bestünde die Chance, über mindestens drei Drohnen zu verfügen, die ohne Auflagen betrieben werden können.






