Der am 15. Juni gefällte Entscheid des Kantonsrats setze ein klares Zeichen für den Flughafen Zürich und die internationale Anbindung der Schweiz, schreibt die Flughafenbetreiberin. Sie schätzt, dass der Kantonsrat mit seinem klaren Entscheid die Wichtigkeit des Drehkreuzbetriebs am Flughafen Zürich anerkennt. 

Gegenvorschlag: Keine Verbesserung der Verspätungssituation 

Dafür muss die Flughafen Zürich AG zur Kenntnis nehmen, dass eine Parlamentsmehrheit entgegen der Haltung des Flughafens dem Gegenvorschlag der vorberatenden Kommission zugestimmt hat. Dieser Gegenvorschlag und dessen Massnahmen führen zu einem höheren administrativen Aufwand, ohne die Verspätungssituation zu verbessern. Sollte der Gegenvorschlag in Kraft treten, wird die Flughafen Zürich AG der Informationspflicht über die Nichteinhaltung der bundesrechtlichen Nachtflugordnung (06:00 – 23:30 Uhr) nachkommen und diese Ausnahmen künftig auch zuhanden der kantonalen Behörden rapportieren müssen. Sollte die Initiative nicht wie vom Initiativkomitee öffentlich angekündigt zurückgezogen werden, hätte das Zürcher Stimmvolk das letzte Wort.