Dank enger Zusammenarbeit mit den Airlines, verschärften Lärmgebühren und aufsichtsrechtlicher Durchsetzung zeigen die Massnahmen Wirkung: Von Januar bis Juli 2025 nahmen die Starts nach 23 Uhr gegenüber 2024 nochmals um über 30 % ab. Noch deutlicher zeigt sich die Entwicklung beim Zeitpunkt des Verlassens der Parkposition: -95 % im Vergleich zu 2019. Verspätete Abflüge sind nur zulässig, wenn die Airline nicht verantwortlich ist. Die Strategie des EuroAirport fokussiert auf die Nacht (22 bis 06 Uhr). Nordseitig sank der Lärm zwischen 23 und 24 Uhr seit 2019 um mehr als 6 dB(A), südseitig um 1,5 dB(A). Weitere Massnahmen zur Entlastung im Süden werden geprüft.

Wichtigste Ergebnisse
60 % weniger Starts nach 23 Uhr (Pistenzeit) 2024 vs. 2019
30 % weniger Starts Jan–Jul 2025 vs. 2024 à > 70 % weniger vs. 2019
Rund 80 % der verbleibenden Abflüge nach 23 Uhr erfolgen in den ersten 15 Minuten
Zeitpunkt des Verlassens der Parkposition: -95 % Abflüge Januar bis Juli 2025 vs. 2019
Seit Juni 2025: 35 % weniger Flüge in der letzten Viertelstunde vor 23 Uhr
Zusätzliche Anreize: erhöhte Abend-Lärmgebühren seit 2024, nochmals verschärft 2025; Bussen der zuständigen Kontrollbehörde ACNUSA > 3,7 Mio. € bis Juni 2025

Lärmnachweis 2024

Parallel zur heutigen Mitteilung veröffentlichte der EuroAirport den Lärmnachweis 2024. Als dritter Schweizer Landesflughafen ist der EuroAirport verpflichtet, periodisch einen Nachweis über die Lärmbelastung über Schweizer Gebiet zu erstellen. Zusätzlich berechnet er die Belastung seit 2019 freiwillig jedes Jahr, nachdem damals erstmals eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte (IGW) festgestellt wurde. Der aktuelle Lärmnachweis zeigt eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorjahren, auch wenn die Immissionsgrenzwerte (IGW) über Schweizer Gebiet in der Zeit zwischen 22 und 24 Uhr weiterhin überschritten werden. 

Ergebnisse

• 28 % weniger kommerzielle Abflüge nach 23 Uhr gegenüber 2023 (vs. 2019: –60 %)
• 49 % weniger Personen in der Schweiz, die von IGW-Überschreitungen betroffen sind
• Keine Verlagerung der Bewegungen aus der zweiten Nachtstunde (23 bis 24 Uhr) in die erste Nachtstunde (22 bis 23 Uhr); das Niveau blieb stabil

Gebühren nochmals erhöht

Die 2024 eingeführten Massnahmen – höhere Lärmgebühren am Abend und die Umplanung von Flügen – zeigen Wirkung, haben die Situation jedoch noch nicht in allen Zeitfenstern vollständig entschärft, so der EuroAirport. Die seit Januar 2025 nochmals verschärften Lärmgebühren sowie die weiteren Massnahmen im Lärmvorsorgeplan (PPBE) sollen zu einer weiteren Verringerung der Belastung beitragen. 

Regeln, Anreize und Kooperation

Der EuroAirport führt den Dialog mit den Airlines fort und setzt die im PPBE vorgesehenen Massnahmen um, etwa die verpflichtende Anwendung des lärmärmsten Abflugverfahrens NADP-1 seit Oktober 2024 sowie die Überarbeitung der Abflugverfahren. «Die Zahlen zeigen, dass das Zusammenspiel aus Regeln, Anreizen und Kooperation Wirkung entfaltet. Zugleich sind wir uns bewusst, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht, um die bestehenden IGW-Überschreitungen über Schweizer Gebiet schrittweise zu verringern. Dieses Ziel verfolgen wir konsequent – mit dem Anspruch, die Nachtruhe der Anwohnenden weiter zu verbessern», sagt Flughafendirektor Tobias Markert.